Elternbrief zum Snus

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Elternbrief zum Snus

Snus – die neue Modedroge

Liebe Eltern,

Ich schreibe diesen Elternbrief, um Sie zu informieren. Wie auch beim Verbot des Rauchens (Zigaretten, E-Zigaretten, Shishas) ist selbstverständlich auch der Konsum und die Verbreitung von sogenannten Snus in unserer Schule verboten. Da Snus ein ziemlich neues Phänomen im Schulalltag ist, informieren wir Sie über die Gefahren dieser Droge, damit Sie informiert Ihre Kinder schützen können.

Snus

Bei Snus handelt es sich um kleine Päckchen mit Oraltabak, die zwischen Oberlippe und Zahnfleisch geschoben werden. Es gibt Snus mit und ohne Tabak, einige mit zusätzlichen Geschmacksstoffen. Im Vergleich zu Zigaretten ist das Gesundheitsrisiko etwas geringer, da keine Stoffe verbrannt werden. Das macht den Konsum aber nicht besser. Folgen wie z.B. Zahnfleischentzündungen, Entzündungen der Mundschleimhaut und Effloreszenzen sind häufig anzutreffen. Der Nikotingehalt bei Snus ist extrem hoch. Das führt häufig zu Übelkeit, Schwindel und Durchfall. Zudem besteht die Gefahr einer Tabak-Abhängigkeit.

Der offizielle Verkauf von Snus ist in Deutschland verboten, außer im Internethandel. Der Konsum von Snus ist erst ab 18 Jahren legal.

Viele Grüße

Kohlhage (Schulleitung)

Sie können den Elternbrief ebenfalls als PDF herunterladen.