Schulstart im Distanzunterricht für eine Woche nach den Osterferien

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Schulstart im Distanzunterricht für eine Woche nach den Osterferien

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Landesregierung hat für alle Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für eine Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen.

Am Montag, den 12.04.21 findet der Präsenzunterricht an der Bernhard-Letterhaus-Schule nur für die Klassen 10A1, 10A2, 10B und Fö3 statt. Für die Jahrgänge 5-9 findet nur Distanzunterricht mit den Aufgaben über IServ statt.

Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an der Bernhard-Letterhaus-Schule dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden.

Im Präsenzbetrieb wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.

Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung